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   BSG, 29.09.1993 - 9/9a RV 34/92   

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https://dejure.org/1993,9263
BSG, 29.09.1993 - 9/9a RV 34/92 (https://dejure.org/1993,9263)
BSG, Entscheidung vom 29.09.1993 - 9/9a RV 34/92 (https://dejure.org/1993,9263)
BSG, Entscheidung vom 29. September 1993 - 9/9a RV 34/92 (https://dejure.org/1993,9263)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kriegsopferversorgung - Krankenbehandlung - Ausschluß des Zuschusses für Zahnersatzkosten - Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf einen Zuschuss zu den Kosten des Zahnersatzes - Anspruch des Schwerbeschädigten auf einen Kostenzuschuss für seinen Ehegatten - Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Versorgung mit Zahnersatz für Pflichtversicherte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von

    Auszug aus BSG, 29.09.1993 - 9a RV 34/92
    Es ist auch einzuräumen, daß das Bundesverfassungsgericht für eine Reihe von Vorschriften, in denen die Konkurrenz von Leistungsansprüchen nicht ausdrücklich in dieser Weise geregelt ist, entschieden hat, daß eine verfassungskonforme Auslegung, wenn sie nach dem Wortlaut der betreffenden Vorschriften möglich ist, zu diesem Ergebnis führen muß (BVerfGE 31, 185 = SozR Nr. 18 zu Art. 14 GG; BVerfGE 53, 313 = SozR 4100 § 168 Nr. 12; BVerfGE 79, 87 = SozR 2200 § 183 Nr. 54).
  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus BSG, 29.09.1993 - 9a RV 34/92
    Es ist auch einzuräumen, daß das Bundesverfassungsgericht für eine Reihe von Vorschriften, in denen die Konkurrenz von Leistungsansprüchen nicht ausdrücklich in dieser Weise geregelt ist, entschieden hat, daß eine verfassungskonforme Auslegung, wenn sie nach dem Wortlaut der betreffenden Vorschriften möglich ist, zu diesem Ergebnis führen muß (BVerfGE 31, 185 = SozR Nr. 18 zu Art. 14 GG; BVerfGE 53, 313 = SozR 4100 § 168 Nr. 12; BVerfGE 79, 87 = SozR 2200 § 183 Nr. 54).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 88/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens eines Anspruchs auf Altersruhegeld bei Erhalt von

    Auszug aus BSG, 29.09.1993 - 9a RV 34/92
    Es ist auch einzuräumen, daß das Bundesverfassungsgericht für eine Reihe von Vorschriften, in denen die Konkurrenz von Leistungsansprüchen nicht ausdrücklich in dieser Weise geregelt ist, entschieden hat, daß eine verfassungskonforme Auslegung, wenn sie nach dem Wortlaut der betreffenden Vorschriften möglich ist, zu diesem Ergebnis führen muß (BVerfGE 31, 185 = SozR Nr. 18 zu Art. 14 GG; BVerfGE 53, 313 = SozR 4100 § 168 Nr. 12; BVerfGE 79, 87 = SozR 2200 § 183 Nr. 54).
  • LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/13

    Kosten für Zahnersatz

    Dies hat das BSG ausdrücklich in einem dem hier zu entscheidenden Sachverhalt vergleichbaren Fall mit Urteil vom 29.09.1993, Az.: 9/9a RV 34/92, wie folgt ausgeführt:.
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